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» 22.01.2013
Die Personalstandsmeldung zum 31/12/2012 für die Pflichtvermittlung für Menschen mit Behinderung wurde auf den 15/02/2013 verschoben
Die Neuigkeiten, welche mit Gesetz Nr. 92/2012 (Arbeitsmarktreform) eingeführt wurden, haben die zuständigen Ministerien dazu bewogen, den Abgabetermin für die Personalstandsmeldung zum 31/12/2012 für die Pflichteinstellung von Menschen mit Behinderung auf den 15. Februar 2013 zu verschieben.
Die Personalstandsmeldung muss von allen Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern dem zuständigen Landesamt übermitteln werden. Sie beinhaltet die Anzahl der Beschäftigten im Hinblick auf die Anstellungspflicht von Menschen mit Behinderung bzw. von Personen, die in die Verzeichnisse der geschützten Kategorien eingetragen sind und die zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze und Tätigkeiten, wie dies vom Gesetz Nr. 68 vom 12. März 1999 vorgesehen ist.
Für weitere Informationen können dem Rundschreiben vom Arbeitsservice vom Dezember 2012 entnommen werden.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.