News
» 19.02.2013
ASPI-Beitrag auch für Lehrlinge
Ab dem 01/01/2013 wurde die neue Arbeitslosenunterstützung (ASPI) eingeführt, die das Mobilitätsgeld, die bisherige ordentlichen Arbeitslosenunterstützung, die Arbeitslosenunterstützung
mit verringerten Beitragsvoraussetzungen und das Sonderarbeitslosengeld im Bauwesen ersetzt. Auch für die Lehrlinge müssen ab 2013 die ASPI-Beiträge in Höhe von 1,61% einbezahlt werden.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.