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» 19.02.2013
Beitragszahlung bei Auflösung von unbefristeten Arbeitsverhältnissen
Ab dem 01/01/2013 muss der Arbeitgeber in allen Fällen einer Auflösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit Ausnahme einer freiwilligen Kündigung, einen Beitrag in Höhe von 41 % des monatlichen ASPI-Höchstbetrages für jede 12 Monate Dienstalter des Mitarbeiters in den letzten drei Jahren einzahlen
(monatlicher ASPI-Höchstbetrag für das Jahr 2013 Euro 1.152,90 x 41% = Euro 472,69 pro Dienstjahr) .
Dieser Beitrag ist von allen Arbeitgebern unabhängig von der Zahl der angestellten Mitarbeiter zu entrichten und muss auch im Falle der Beendigung eines Lehrverhältnisses bezahlt werden.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.