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» 21.02.2013
Neue Klarstellungen zur Gelegentlichen Zusatzarbeit (Voucher)
Das Arbeitsministerium hat im Vermerk Nr. 3439 vom 18. Februar 2013 zusätzliche Informationen zum Thema Gelegentlichen Zusatzarbeit (Voucher) mit Bezug auf die von der Arbeitsmarktreform vorgesehenen Änderungen und auf das bereits veröffentlichte Rundschreiben 4/2013 herausgegeben.
Im Besonderen hat das Ministerium klargestellt, dass in Erwartung der von den angeführten Bestimmungen vorgesehenen notwendigen Anpassungen für die Voucher die vorher geltenden Bestimmungen wieder in Kraft treten. Vorerst findet somit die Gültigkeit der Voucher für den Zeitraum von 30 Tagen keine Anwendung. Es gelten allerdings weiterhin die Höchstgrenzen für die Entlohnung für die Gelegentliche Zusatzarbeit.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.