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» 11.02.2013
Schriftliche Risikobewertung für Arbeitgeber mit bis zu 10 Mitarbeitern
Ab dem 01/06/2013 müssen auch Arbeitgeber mit bis zu 10 Mitarbeitern schriftlich eine Risikobewertung auf der Grundlage der Standardprozeduren vornehmen.
Das Arbeitsministerium hat am 31 Jänner 2013 klargestellt, dass für die Arbeitgeber mit bis zu 10 Mitarbeitern nur noch bis zum 31. Mai 2013 die Möglichkeit besteht, eine Eigenerklärung über die erfolgte Risikobewertung auszustellen.
Ab dem 01. Juni 2013 müssen somit auch diese Arbeitgeber mit bis zu 10 Mitarbeitern eine schriftliche Risikobewertung auf der Basis der im interministeriellen Dekret vom 30. November 2012 veröffentlichten Standardprozeduren verfassen.
Die entsprechenden Vordrucke sind auf der Internetseite www.lavoro.gov.it im Bereich „Sicurezza nel Lavoro“ abrufbar.
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