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» 11.03.2013

Krankenzusatzfonds für Freiberuflerbüros CADIPROF: Neuerungen ab 01/03/2013

Der Krankenzusatzfonds CADIPROF hat wichtige Neuerungen für die Angestellten von Freiberuflerbüros angekündigt, die beim CADIPROF eingetragen sind:
das Reglement legt mit Beginn 01. März 2013 neue Leistungen und neue Regeln für Spesenrückzahlungen für Facharztuntersuchungen und hochspezialisierte Untersuchungen vor, die vom Staatlichen Gesundheitsdienst (Ticket) und/oder von privaten Strukturen durchgeführt werden, die nicht mit UniSalute konventioniert sind.
 
Alle Informationen zum Krankenzusatzfonds für die Angestellten von Freiberuflerbüros finden Sie auf www.cadiprof.it.
 
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
 
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