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» 11.03.2013

Sozialbeiträge der Hausangestellten für das Jahr 2013

Das INPS Rundschreiben Nr. 25/2013 legt die neuen Beiträge für Hausangestellte fest, welche ab dem 01/01/2013 gelten; außerdem wurden die neuen Beträge für Verpflegung und Unterkunft mitgeteilt. Die neuen Werte der Sozialbeiträge, für Arbeitsverhältnisse unter 24 Wochenstunden, sind folgende:
  • für Entlohnungen bis € 7,77, beträgt der Stundenbeitrag € 1,37;
  • für Entlohnungen von € 7,77 bis € 9,47, beträgt der Stundenbeitrag € 1,55;
  • für Entlohnungen über € 9,47, beträgt der Stundenbeitrag € 1,89.
 
Bei Arbeitsverhältnissen von über 24 Wochenstunden, ist ein Sozialbeitrag von 1,00 € pro Stunde geschuldet.
Die Einzahlung der Beiträge des ersten Trimesters 2012  müssen innerhalb 10/04/2013 erfolgen.
 
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen zu Verfügung.
 
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