News
» 11.03.2013
Sozialbeiträge der Hausangestellten für das Jahr 2013
Das INPS Rundschreiben Nr. 25/2013 legt die neuen Beiträge für Hausangestellte fest, welche ab dem 01/01/2013 gelten; außerdem wurden die neuen Beträge für Verpflegung und Unterkunft mitgeteilt.
Die neuen Werte der Sozialbeiträge, für Arbeitsverhältnisse unter 24 Wochenstunden, sind folgende:
- für Entlohnungen bis € 7,77, beträgt der Stundenbeitrag € 1,37;
- für Entlohnungen von € 7,77 bis € 9,47, beträgt der Stundenbeitrag € 1,55;
- für Entlohnungen über € 9,47, beträgt der Stundenbeitrag € 1,89.
Bei Arbeitsverhältnissen von über 24 Wochenstunden, ist ein Sozialbeitrag von 1,00 € pro Stunde geschuldet.
Die Einzahlung der Beiträge des ersten Trimesters 2012 müssen innerhalb 10/04/2013 erfolgen.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen zu Verfügung.