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» 11.03.2013
Zusatzkrankenversicherung für die Mitarbeiter im Bereich Handwerk Provinz Bozen
Die lokalen Handwerksverbände und die Gewerkschaften haben am 22. Februar 2013 für die Provinz Bozen ein Abkommen unterzeichnet, welches die Gründung und das Einheben der Beiträge für einen Zusatzkrankenversicherungsfonds auf Landesebene vorsieht und der den nationalen Fonds SAN.ARTI. ersetzen soll.
Während der Beitritt zum Fonds SAN.ARTI. nur für bestimmte Kollektivverträge möglich ist, können in Südtirol neben den Handwerksunternehmen auch die kleineren und mittleren Unternehmen (KMUs), immer mit Ausnahme der Betriebe Baugewerbes, beitreten.
Laut Abkommen werden neben den vom nationalen Fonds garantierten Leistungen noch zusätzliche Leistungen angeboten, die auf die lokalen Bedürfnisse angepasst sind. Weiters können auch Unternehmer, Gesellschafter und die mitarbeitenden Familienmitglieder dem Fonds beitreten.
Der Beginn der monatlichen Beitragszahlung von Euro 10,42 pro Mitarbeiter ist mit Februar 2013 vorgesehen.
Laut dem Fonds SAN.ARTI. sind die Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht in den Fonds eintragen, verpflichtet, den Angestellten ein zusätzliches Lohnelement (EAR) in Höhe von monatlich Euro 25,00 brutto für dreizehn Gehälter auszuzahlen. Zusätzlich sind sie für die vom Fonds nicht erbrachten Leistungen den Mitarbeitern gegenüber verantwortlich.