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» 23.04.2013
INAIL: Ab 30. April 2013 nur mehr telematische Meldungen
Das Inail teilt mit Rundschreiben Nr. 19 vom 11. April 2013 mit , dass ab dem 30. April 2013 folgende Meldungen an das Versicherungsinstitut nur mehr in telematischer Form übermittelt werden können: Eröffnung bzw. Schließung einer Territorialer Versicherungsposition (PAT),
), Änderung der Tätigkeit, Beendigung einer Tätigkeit; Ende eines Versicherungsrisikos; Änderung der Versicherungsposition von Handwerkern; Änderung des Rechtssitzes, der Gesellschaftsbezeichnung, des rechtlichen Vertreters; Änderung des Bevollmächtigten; Änderung des Tätigkeitsortes; Änderung des Silikose/Asbest-Risikos; die Änderung der Einkommenssummen sowie der anagrafischen Daten und Einstufungen von Gesellschaftern und mitarbeitenden Familienmitgliedern, die nicht im Bereich Handwerk versichert sind.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Anlage: Rundschreiben INAIL
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Anlage: Rundschreiben INAIL