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» 23.04.2013

Wertgutscheine (voucher) und Beiträge für die Kinderbetreuung

Das Inps teilt mit Rundschreiben 48 vom 28. März 2013 die ersten Richtlinien im Bezug auf der Möglichkeit der Mütter mit, am Ende der obligatorischen Mutterschaft als Alternative zum Elternurlaub Gutscheine (Voucher) für die Kinderbetreuung (baby sitting) oder einen Beitrag für die Kindertagesstätten zu erhalten.
Diese Begünstigung wurde versuchsweise für den Dreijahreszeitraum 2013-2015 von der Arbeitsmarktreform eingeführt. Sie kann nur als Alternative zur fakultativen Mutterschaft in Anspruch genommen werden, macht für die Vollzeitkräfte monatlich Euro 300,00 aus, kann für maximal sechs Monate (drei Monate im Falle einer Eintragung in die Gesonderte Verwaltung) in Anspruch genommen und nur in Monatszeiträume aufgeteilt werden.
 
Der Antrag muss beim INPS, erst nach Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibung auf der Internetseite des INPS, ausschließlich telematisch mittels der auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Online Dienste eingereicht werden. Es wird eine Rangliste der Mitarbeiterinnen erstellt, die im Rahmen der für jedes Jahr zur Verfügung gestellten Euro 20.000.000 Anrecht auf die Begünstigung haben.
 
Das Inps wird noch den genauen Zeitpunkt mitteilen, ab dem die Anträge übermittelt werden können.

Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
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