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» 21.05.2013

Regelung der Ferienzeit 2013

Wir möchten Sie an die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Ferien erinnern:
  • der Mitarbeiter hat das Recht und darüber hinaus die Pflicht, jedes Jahr zwei Wochen der in dem entsprechenden Jahr anreifenden Ferien zu machen, welche auf entsprechende rechtzeitige Anfrage des Arbeitnehmers hin möglichst in einem Stück genossen werden sollten;
  • die restlichen zwei Wochen Ferien müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem sie angereift sind, beansprucht werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag). Innerhalb des 30/06/2013 muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, die im Laufe des Jahres 2011 angereiften Ferien zu genießen. 
 
Wie weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von € 100,00 bis € 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.
 
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
 
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