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» 21.05.2013
Sommerverträge für Betriebe, welche dem Landesverband der Handwerker angehören
Der Landesverband der Handwerker, die Südtiroler Handwerkervereinigung und die Arbeitnehmergewerkschaften haben im Jahr 2011ein Landesabkommen für Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit während der Sommermonate unterschrieben, welches noch für das Jahr 2013 gilt.
Um die mit dem Schulbesuch erworbenen theoretischen Kenntnisse mit einer unmittelbar am Arbeitsplatz erworbener Praxiserfahrung zu ergänzen, ist es möglich für die Monate von Juni bis Oktober Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit abzuschließen. Die Ferienverträge haben eine Mindestdauer von 6 Wochen und eine Höchstdauer von maximal 14 Arbeitswochen. Die Schüler und Studenten müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine der folgenden Schulen besuchen:
- Oberschule
- Berufsschule
- Universität
- Maturanten, welche sich im nächsten Schuljahr in eine Universität einschrieben werden beschäftigen.
Die Entlohnung beträgt auch dieses Jahr zwischen 55 und 85 Prozent des Lohnes eines qualifizierten Mitarbeiters.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.