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» 24.05.2013
Standardisierte Verfahren für Risikobewertung für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern
Ab dem 1. Juni 2013 müssen die Arbeitgeber mit bis zu 10 Mitarbeitern eine Risikobewertung aufgrund eines standardisierten Verfahrens (procedura standardizzata) schriftlich abfassen, wie dies im Ministerialdekret vom 30. November 2012 vorgesehen ist.
Ab diesem Zeitpunkt ist es für diese Betriebe dann nicht mehr möglich, die erfolgte Risikobewertung mittels einer Eigenerklärung zu bestätigen. Die bisher gültigen Eigenerklärungen verlieren nach dem 31. Mai 2013 ihre Gültigkeit.
All jene Betriebe, die die Risikobewertung bereits nach dem vom Einheitstext zur Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehenen ordentlichen Verfahren (procedura ordinaria) und innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Termine durchgeführt haben, brauchen keine weitere Bewertung aufgrund dieses neuen Verfahrens vorzunehmen.
Wir empfehlen unseren Kunden, sich mit ihren Sicherheitsexperten in Verbindung zu setzen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Anlage: Standardverfahren Risikobwertung