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» 25.06.2013
Ärztliche Untersuchung vor Beginn der Arbeitstätigkeit von Minderjährigen
Minderjährige unter 18 Jahren können mit einer Arbeitstätigkeit (Lehrvertrag, Ferialvertrag, Geringfügige Zusatzarbeit mit Voucher) nur beginnen, wenn Ihnen vorher die Eignung für die ihnen zugewiesene Tätigkeit bei einer ärztlichen Untersuchung bescheinigt wird.
Die ärztlichen Untersuchungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers und müssen von einem Arzt des Nationalen Gesundheitsdienstes (SSN) oder von einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden, der ein entsprechendes ärztliches Zeugnis ausstellt.
Die Eignung muss periodisch einmal im Jahr vom Arzt überprüft werden.
Im Falle von Tätigkeiten, für die eine Kontrolle im Sinne der Bestimmungen über die Sicherheit am Arbeitsplatz (D.Lgs. 81/2008) notwendig ist, kann die Untersuchung nur vom zuständigen Arbeitsmediziner durchgeführt werden.
Auch wenn die Untersuchung streng genommen nur Arbeitsverhältnisse vorgeschrieben ist – dies wurde auf Anfrage 1/2013 geklärt – empfehlen wir unseren Kunden, die ärztlichen Untersuchungen vor Arbeitsbeginn auch für jene Minderjährige durchführen zu lassen, die ein Praktikum ausüben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.