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» 29.06.2013
Arbeitsunfallmeldungen ab dem 1. Juli 2013 nur mehr on line – Mitteilung von Arbeitsunfällen mit Abwesenheit bis zu drei Tagen
Das INAIL hat in den letzten paar Monaten einige Pflichtmeldungen von seiten des Arbeitgebers wesentlich überarbeitet und neu geordnet.
In einem Vermerk des INAIL wurde unter anderem bekannt gegeben, dass die Arbeitsunfallmeldungen ab dem 1. Juli 2013 nur mehr telematisch über die Internetseite des INAIL übermittelt werden müssen.
Mit dem neu ausgearbeiteten Vordruck können die Arbeitgeber gleichzeitig die eigentliche Unfallmeldung als auch Mitteilung von Arbeitsunfällen vornehmen. Sie erfüllen so die Pflicht der eigentlichen Arbeitsunfallmeldung als auch der Mitteilung von Unfällen für rein statistische Zwecke. Anhand dieser Meldungen sollen die Abwesenheiten der Mitarbeiter für die Dauer von mehr als einem Tag (den Unfalltag nicht mitgerechnet) und weniger als vier Tagen besser erfasst und kontrolliert werden können.
Auch wenn die Pflicht der Mitteilung dieser „leichten“ Unfälle für statistische Zwecke erst sechs Monate nach Verabschiedung eines interministeriellen Dekrets zur Einführung des SINP (servizio informativo nazionale per la prevenzione nei luoghi di lavoro) in Kraft treten soll, fordern wir unsere Kunden trotzdem bereits auf, uns auch die Arbeitsunfallbestätigungen für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen termingerecht zu übermitteln.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.