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» 24.06.2013
Familienzulagen: neue Einkommensstufen ab 01/07/2013
Mit Rundschreiben Nr. 84 vom 23. Mai 2013 hat das NISF/INPS mitgeteilt, dass die neue Stufen des Familieneinkommens für die Berechnung der Familienzulagen für den Zeitraum vom 01. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 festgelegt wurden.
Die Einkommensstufen wurden unter Berücksichtigung der prozentualen Änderung des Verbraucherpreisindexes zwischen dem Jahr 2011 und 2012 neu bewertet, die bei 3,0 % liegt.
Im Anhang der News finden Sie die neuen Tabellen, welche ab dem 1. Juli 2013 Anwendung finden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anlage: Tabellen Familienzulage