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» 15.07.2013

Für Kroaten gilt ein zweijähriges Übergangsregime

Aufgrund der kritischen Lage auf dem Arbeitsmarkt hat Italien beschlossen, nach dem Beitritt von Kroatien zur EU am 1. Juli 2013 ein zweijähriges Übergangsregime für den Zugang von kroatischen Staatsbürgern auf den italienischen Arbeitsmarkt anzuwenden.
Für Kroaten gilt ein zweijähriges Übergangsregime
Der Zugang zum italienischen Arbeitsmarkt wurde nach dem Beitritt Kroatiens zur EU nicht vollkommen freigestellt. Allerdings gilt das Übergangsregime nicht für einige Kategorien, die bereits jetzt ohne Einschränkungen in Italien arbeiten können. Darunter zählen unter anderem Selbständige, Forscher, hochqualifizierte Mitarbeiter, Saisonsangestellte, Hausangestellte oder auch jene Kroaten, die am 01. Juli 2013 bereits im Besitz einer Arbeitsgenehmigung für einen Zeitraum von nicht weniger als einem Jahr waren.
 
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