News

» 01.07.2013

Stempelmarken: Erhöhung der Kosten ab dem 26/06/20013

Ab dem 26. Juni 2013 ist die Erhöhung der fixen Stempelsteuern in Kraft getreten: die bisherige Gebühren im Ausmaß von 1,81 Euro und 14,62 Euro werden jeweils auf 2,00 und 16,00 Euro erhöht.
Es wurde festgelegt, dass ab dem 26. Juni 2013 die  fixen Stempelgebühren wie folgt erhöht werden:
 
- von Euro 1,81 auf Euro 2,00;
- von Euro 14,62 auf Euro 16,00.
 
Ursprünglich war geplant, dass diese Erhöhung nur zur Finanzierung des Wideraufbaus der erdbebengeschädigten Gebiete in der Region Abruzzen verwendet wird.
Diese Erhöhung betrifft viele Bereiche. Darunter zählen beispielsweise die Stempelgebühren auf:
- Rechnungen, Quittungen und andere Dokumenten mit Beträgen von mehr als 77,47 Euro, wenn diese nicht der Mehrwertsteuer unterworfen sind;
- die von einem Notar oder von anderen öffentlichen Amtspersonen abgefasste und beglaubigte Urkunden;
- beeidigte Bezeugungsurkunden;
- Gesellschaftsbücher und -register auf Papier und in digitaler Form.
 Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
 
 
 
 
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK