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» 24.08.2013
DURC ausschließlich mittels Zertifizierter E-Mail-Adresse PEC
Ab dem 2. September 2013 müssen in den Anträgen um Ausstellung des DURC die Zertifizierten E-Mail-Adressen angegeben werden, an welche die Bestätigungen über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge übermittelt werden sollen. Die Betriebe können auch die Zertifizierte E-Mail-Adresse des Arbeitsrechtsberaters angeben.
Ab dem 2. September 2013 werden die Bauarbeiterkassen, das INPS und das INAIL die DURC-Bestätigungen ausschließlich an die im Antrag angegebene PEC-Adresse verschicken.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Studio Kaspar