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» 24.08.2013

Telematische Übermittlung der Krankenscheine vonseiten der Krankenhäuser

Seit dem 4. Juni 2013 ist die telematische Übermittlung der Krankenscheine an das INPS auch vonseiten der Krankenhäuser möglich, um:
  • eine stationäre Aufnahme im Krankenhaus mitzuteilen;
  • die Entlassung des Mitarbeiters aus dem Krankenhaus zu bestätigen.
 
Die Regionen und die autonomen Provinzen haben neue Monate Zeit, sich diesem neuem System anzupassen. In der Zwischenzeit können die Krankenhäuser die Aufnahme- und Entlassungsbestätigungen noch in Papierform ausstellen. In diesen Fällen sind die Arbeitnehmer, die auf die Zahlung der Krankheitsentschädigung vonseiten des INPS Anrecht haben, weiterhin verpflichtet, die auf Papier ausgestellten Krankenscheine dem INPS und auch dem Arbeitgeber zu übermitteln.
 
Wir stehen Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.
 
Studio Kaspar
 
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