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» 17.09.2013
Bestätigung auch für die Kündigung von Projektverträgen und Stillen Gesellschaften
In Folge der Gesetzesumwandlung des Decreto Occupazione ist die Pflicht zur Bestätigung von freiwilligen Kündigungen bzw. von einvernehmlichen Auflösungen einer Andauernden und koordinierten Mitarbeit (Cococo) und Projektmitarbeit als auch bei Stillen Gesellschaften bestätigt worden.
Eine Ausnahme gilt nur für die „Mini-Cococo“ und jener Art von Cococo-Mitarbeit, für die kein Projekt vorgesehen ist (Freiberufliche Mitarbeit mit Eintragung in ein Berufsverzeichnis, Mitarbeit bei Amateursportvereinen und -gesellschaften, Verwalter von Gesellschaften, Bezieher einer Altersrente usw.).
Wir erinnern daran, dass die Bestätigung entweder direkt beim Arbeitsamt oder mittels Unterschrift unter der Erklärung vorgenommen werden kann, die bereits auf Abmeldeerklärung an das Arbeitsamt (Pronotel) vorgedruckt ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.