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» 28.10.2013
DURC – Die Guthaben gegenüber der öffentlichen Verwaltungen werden berücksichtigt
Das Arbeitsministerium hat ein Rundschreiben bezüglich der Ausstellung der Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge (DURC) veröffentlicht, in dem es auf die Möglichkeit eingeht, dass diese Erklärungen auch in den Fällen ausgestellt werden, wenn die gegenüber der öffentlichen Verwaltung nachweisbaren und einforderbaren Guthaben dem Betrag der geschuldeten Beiträge entsprechen oder diesen übersteigen.

Mit der Einführung dieser Bestimmung soll das Problem vieler Unternehmen gelöst werden, dass ihnen keine DURC-Erklärung über die ordnungsgemäße Beitragszahlung ausgestellt wurde, obwohl die öffentliche Verwaltung den Unternehmen gegenüber höhere Schulden hat, die sie ihrerseits nicht bezahlt.
Wir stehen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Studio Kaspar