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» 17.10.2013
Zeitliche Unterbrechung zwischen befristeten Arbeitsverträgen
Nach dem Inkrafttreten des Decreto Lavoro hat das Arbeitsministerium in einem Vermerk einige Klarstellungen in Bezug auf die neuen Zeiträume der Unterbrechung zwischen befristeten Arbeitsverträgen veröffentlicht. Die vom Decreto Lavoro vorgesehene Änderung sieht erneut eine zeitliche Unterbrechung zwischen zwei befristeten Arbeitsverhältnissen von mindestens 10 Tagen für befristete Arbeitsverträge mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten und von 20 Tagen für befristete Arbeitsverträge von mehr als 6 Monaten vor.
Laut Ministerialvermerk besteht weiters die Möglichkeit, dass in Kollektivverträgen und Betriebsabkommen die entsprechenden Zeiträume von 10 und 20 Tagen der zeitlichen Unterbrechung gestrichen, reduziert oder auch verlängert werden können.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Studio Kaspar