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» 14.11.2013

Die Verwendung von elektronischen Zigaretten im Betrieb kann verboten werden

Die Kommission für Gutachten im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz hat im Rahmen der Bestimmungen zum Rauchverbot klargestellt, dass
  • bei Fehlen einer genauen gesetzlichen Regelung, das allgemeine Rauchverbot für die sogenannten     elektronischen Zigaretten nicht anwendbar ist;
  • der Arbeitgeber im Rahmen seines Ermessens die Verwendung im Betrieb verbieten kann.
 
Falls kein Verbot ausgesprochen wird, ist die Verwendung nur nach erfolgter Risikobewertung möglich. Dabei müssen die Substanzen berücksichtigt werden, die beim Verdampfungsprozess freigesetzt werden.
 
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
 
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