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» 14.11.2013
Kollektivvertrag Handel: „Wirtschaftliches Garantie Element“ (elemento economico di garanzia)
Der Kollektivvertrag Handel vom 26. Februar 2011 hat für alle am 31. Oktober 2013 unbefristet beschäftigten Angestellten sowie für die Lehrlinge und die Mitarbeiter mit Eingliederungsvertrag, welche seit mindestens sechs Monaten im Einheitslohnbuch eingetragen sind, ein „Wirtschaftliches Garantie Element“ (elemento economico di garanzia) vorgesehen, das im November 2013 auszuzahlen ist.
- Die Auszahlung dieses Betrages ist allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden:
- Der Betrag wird im Verhältnis zur geleisteten Arbeit im Zeitraum vom 1. Jänner 2011 bis zum 31. Oktober 2013 ausbezahlt.
- Für die Teilzeit-Angestellten wird der Betrag im Verhältnis zur effektiv ausgeübten Arbeit ausbezahlt.
- Das „Wirtschaftliche Garantie Element“ wird für keine weitere Lohnberechnungen herangezogen, auch nicht für die Abfertigung.
Der Betrag wird bis zum Gegenwert mit sämtlichen Lohnelementen und Leistungen verrechnet, die nach dem 1. Jänner 2011 ausbezahlt wurden und die nicht vom staatlichen Kollektivvertrag für den Handel vorgesehen waren.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.