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» 14.11.2013

Landesabkommen zur Arbeit auf Abruf im Bereich Dienstleistungen

Am 5. Juni 2013 wurde auf Landesebene ein Gewerkschaftsabkommen abgeschlossen, das die Arbeit auf Abruf in den folgenden Bereichen regelt
  • Schilehrer
  • Schilehrerpraktikant
  • Schilehrerassistent mit der Aufgabe der Betreuung von Kindern
  • Bergführer
  • Mountainbikeführer
  • Mitarbeiter in der Organisation von weltlichen und/oder kirchlichen Veranstaltungen
  • Mitarbeiter im Rahmen der Lieferung von technischen audiovisuellen Anlagen und/oder von Aufbauten bei der Organisation von weltlichen und/oder kirchlichen Veranstaltungen
  • Mitarbeiter im Bereich Catering und/oder Lieferung von technischen Geräten und der Ausstattung Catering
Und die Einstufungen, die Entlohnung, die eventuelle Bereitschaftszulage und die wirtschaftliche Behandlung im Falle von Krankheit und Arbeitsunfall sowie die Kündigungsfristen regelt.
 
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
 
Anhang: Abkommen
de|it

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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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