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» 14.11.2013

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter Jahr 2013: Sozialversicherungs – und Einkommenssteuerberechnung

Anlässlich der Weihnachtsfeiertage machen viele Betriebe ihren Mitarbeitern Zuwendungen, die sowohl in Form von Geldbeträgen als auch in Naturalleistungen erbracht werden können. Die Sozialversicherungs- und Einkommenssteuerberechnung ist allerdings unterschiedlich.
Während die freiwilligen Zuwendungen an Mitarbeiter in Form von Geldbeträgen auch bei besonderen Anlässen und Feiertagen immer im vollen Ausmaß sozialversicherungs- und einkommenssteuerpflichtig sind, so gilt für die Naturalleistungen in Form von Geschenken, Einkaufsgutscheinen oder Dienstleistungen bis zu einem Höchstwert von Euro 258,23 (inkl. MwSt.) die Beitrags- und Einkommenssteuerbefreiung.
Falls im Laufe des Jahres dieser Betrag überschritten wird, so muss der gesamte Wert den Sozialversicherungsbeiträgen und der Einkommensteuer unterworfen werden.
Es wird dabei nicht mehr verlangt, dass die Naturalleistungen an alle Mitarbeiter oder an bestimmte Kategorien von Mitarbeitern erbracht werden, sondern es können auch nur einzelne Mitarbeiter Geschenke erhalten.

Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
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