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» 09.12.2013

Geringfügige Mitarbeit (Voucher): Achtung auf die zeitlichen Obergrenzen

Die Studienkommission der Arbeitsrechtsberater hat die Bestimmungen bezüglich des Jahreszeitraums im Rahmen der geringfügigen Mitarbeit (voucher) überprüft.
Geringfügige Mitarbeit (Voucher): Achtung auf die zeitlichen Obergrenzen
In ihrem Gutachten ist die Studienkommission zum Ergebnis gekommen, dass für die Kontrolle der vom Gesetz festgelegten Obergrenze der Betrieb mittels einer Selbsterklärung vonseiten des Mitarbeiters überprüfen muss, dass das von Mitarbeiter in den 364 Tagen vor der effektiv geleisteten geringfügigen Mitarbeit erhaltene Entgelt die festgelegten Obergrenzen von Euro 5.000 und Euro 2.000 nicht überschreitet.

Damit die angeführten Obergrenzen nicht überschritten werden – dies könnte eine Umwandlung in ein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zur Folge haben -  empfehlen wir unseren Kunden, die beiliegende Selbsterklärung vom Mitarbeiter zweimal unterschreiben zu lassen: einmal vor jeder effektiv erbrachten geringfügigen Arbeitsleistung und einmal vor jeder Zahlung des entsprechenden Entgelts. Weiters empfehlen wir, das Aushändigen der Wertscheine mit Datum und Unterschrift vom Mitarbeiter bestätigen zu lassen.
 
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
 
de|it

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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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