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» 31.12.2013

Geringfügige Zusatzarbeit (voucher): Kontrollmöglichkeit mittels INPS-Internetseite

Das INPS hat bekanntgegeben, dass es eine Möglichkeit geben wird, die Höhe der Einkünfte der Mitarbeiter mit geringfügiger Zusatzarbeit (voucher) auf der INPS-Internetseite mit den entsprechenden Zugriffsdaten zu kontrollieren.
Für die Auftraggeber und ihre Bevollmächtigten wir eine neue Übersicht (Estratto Conto Prestatore) zur Verfügung stehen, anhand der mit Angabe des Bezugsjahres und der Steuernummer des Mitarbeiters, die gesamten Einkünfte aus Geringfügiger Zusatzarbeit, sowohl des Auftraggebers als auch aller anderen Auftraggeber ersichtlich sind.
Die Mitarbeiter bekommen mittels Eingabe ihrer Steuernummer und dem auf einem Voucher angegebenen Identifikationskodex den Zugang auf einen für sie bereitgestellten Bereich. Diese neue Funktion ermöglicht es dem Mitarbeiter,  unter Angabe des Bezugsjahres, auch die von den einzelnen Auftraggebern ausbezahlten Entgelte zu kontrollieren.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
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