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» 24.12.2013
Gesetzlicher Zinssatz ab 01/01/2014 auf 1 %
Ab dem 1. Jänner 2014 wird der gesetzliche Zinssatz von 2,5 % auf 1 % reduziert.
Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Berechnung der Zinsen im Falle einer freiwilligen Berichtigung (ravvedimento operoso), mit welcher der Steuersubstitut eine unterlassene oder nicht korrekt durchgeführte Steuerzahlung nachträglich in Ordnung bringen kann.
Der letzte Termin für diese Freiwillige Berichtigung für die im Jahre 2013 nicht erfolgten Zahlungen ist der 31. Juli 2014.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.