News

» 15.01.2014

Begünstigte Anstellung von ASpI (Arbeitslosengeld)-Empfängern

Das INPS hat die Anleitungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung bei einer unbefristeten Anstellung mit Vollzeitvertrag von Empfängern des Arbeitslosengeldes ASpI veröffentlicht.
Begünstigte Anstellung von ASpI (Arbeitslosengeld)-Empfängern
Den Arbeitgebern steht eine Begünstigung im Ausmaß von 50% des Betrages zu, den der Arbeitnehmer noch an restlichem Arbeitslosengeld ASpI erhalten hätte, wenn er nicht angestellt worden wäre. Die monatliche Begünstigung kann vom Arbeitgeber nur für die Zeiträume in Anspruch genommen werden, in denen dem Mitarbeiter eine effektive Entlohnung ausbezahlt wird. Die Beihilfe wird mit den auf den Uniemens Meldungen angeführten INPS-Beiträgen verrechnet.
Weiters führt das INPS an, dass diese Begünstigung auch im Falle
  • einer Anstellung von Mitarbeitern zusteht, die den Antrag auf die ASpI eingereicht haben und denen die Arbeitslosenunterstützung noch nicht ausbezahlt wurde;
  • einer Umwandlung von einem bereits bestehenden befristeten Vollzeitvertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag zusteht, wenn dem Arbeitnehmer die Zahlung des Arbeitslosengeldes aufgrund der befristeten Anstellung unterbrochen wurde.
Für die Inanspruchnahme dieser Begünstigung müssen die De-Minimis-Höchstgrenzen für die staatlichen Zuwendungen gemäß EU-Beihilferecht eingehalten werden.
 
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
 
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK