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» 15.01.2014
Mitteilung Personalstand für die Pflichtvermittlung von Behinderten
Das Arbeitsministerium hat den elektronischen Vordruck für die Mitteilung des Personalstandes überarbeitet und informiert, wie die Informationen für die Pflichtvermittlung von Behinderten betreffend das Jahr 2013 übermittelt werden müssen.
Bei der Mitteilung des Personalstandes handelt es sich um jene Erklärung, die die Betriebe mit 15 und mehr - für die Meldung zählenden - Mitarbeitern zwischen dem 10. Jänner und dem 15. Februar 2014 dem für die Provinz zuständigen Arbeitsamt übermitteln müssen. Es werden darin die Zahl der Mitarbeiter, die Anzahl der für die Behinderten und/oder die geschützten Kategorien offenen Stellen und Tätigkeiten angegeben.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Angabe der Unterbrechung der Aufnahmepflicht, wie z. B. bei Außerordentlicher Lohnausgleichskasse, Mobilitätsverfahren usw., die Angabe der Mitarbeiter, die mittels Konventionen aufgenommen werden, die Aufstellung der Mitarbeiter, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden sowie die Mitarbeiter, die bei Übergabe von Werkverträgen übernommen wurden.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.