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» 20.01.2014
Periodische Mitteilung für Leiharbeiter
Innerhalb 31.01.2014 müssen die Arbeitsgeber, welche im Jahr 2013 Leiharbeiter beschäftigt haben, den gewerkschaftliche Betriebsvertretungen (RSU oder RSA) oder bei dessen Fehlen den territorialen Fachverbänden, welche den Gewerkschaftsbünden mit den auf staatlicher Ebene vergleichsweise meisten Vertretungen angehören, die Anzahl und die Gründe der abgeschlossenen Leihverträge mitteilen.
In dieser Mitteilung, die entweder direkt vom Betrieb oder vom Arbeitgeberverband übermittelt werden kann, dem der Betrieb angehört, muss zusätzlich zur Anzahl und den Gründen auch die Dauer der Zeitverträge, die Anzahl der beschäftigten Zeitarbeiter und deren Berufsbezeichnung angegeben werden.
Einige Zeitarbeitsagenturen sind bereit, ihren Kunden die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall, dass diese Mitteilung nicht oder nicht korrekt vorgenommen wird, ist eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 250 bis 1.250 vorgesehen.
Beiliegend finden Sie eine Vorlage für die Mitteilung.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
Anlage: Mitteilung