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» 20.02.2014
Erhöhungen der Beiträge für Cococo, der Beitragszahlung bei Entlassungen, der maximalen Beitragsgrundlage und Lohnausgleichskasse
Ab dem 01/01/2014 haben sich die folgende Beträge aufgrund der Anpassung an den neuen ISTAT-Index erhöht:
- der vom Arbeitgeber geschuldete Beitrag im Falle der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses gegen den Willen des Arbeitnehmers hat sich für das Jahr 2014 auf Euro 489,12 pro Jahr erhöht. Die maximale Beitragsschuld, berechnet auf 36 Monate, macht somit Euro 1.467,36 aus;
- die vom Gesetz 335/95 festgelegte Beitragshöchstgrenze wurde für das Jahr 2014 auf Euro 100.123,00 erhöht.
Für all jene Mitarbeiter, die bereits in eine Pflichtversicherungskasse eingetragen sind, gilt ein Beitragssatz für die Gesonderte Verwaltung (gestione separata) von 22 Prozent.
Für die Cococo-, Projektvertragsmitarbeiter sowie Stille Gesellschafter ohne Mehrwertsteuerposition wurde der Prozentsatz für die Berechnung der Beiträge auf 28,72 Prozent erhöht.
Für die Lohnausgleichskasse und die Mobilitätszahlungen in den ersten 12 Monaten wurde für das Jahr 2014 die 1. Höchstgrenze für ein Einkommen bis zu Euro 2.098,04 auf Euro 969,77 und die 2. Höchstgrenze für Einkommen über 2.098,04 auf Euro 1.165,58 erhöht. Für das Baugewerbe gelten die jeweiligen Höchstgrenzen von Euro 1.163,72 und Euro 1.398,70.
Der Betrag zu Lasten des Staates für das ausgezahlte Mutterschaftsgeld wurde auf Euro 2.082,08 erhöht.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.