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» 28.02.2014
Geringfügige Zusatzarbeit (Voucher) – neue Obergrenzen für das Jahr 2014
Das INPS hat die neuen Obergrenzen für die geringfügige Zusatzarbeit (Voucher) für das Jahr 2014 bekanntgegeben, die aufgrund der Steigerung der Lebenshaltungskosten laut ISTAT-Kodex für das Jahr 2013 aufgewertet wurden.
Die neuen Obergrenzen belaufen sich für den Zeitraum eine Jahres (364 Tagen vor Arbeitsbeginn) auf:
- Euro 5.050,00 netto (entspricht einem Bruttobetrag von Euro 6.740,00) für alle Arbeitgeber
- Euro 2.020,00 netto (entspricht einem Bruttobetrag von Euro 2.690,00) pro Arbeitgeber, die eine wirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Weiters wurde die Möglichkeit der geringfügigen Zusatzarbeit für Personenm, die einkommensunterstützende oder einkommensergänzende Leistungen erhalten, bis zu einer Obergrenze von Euro 3.000,00 für das Jahr 2014 ausgedehnt.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.