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» 28.02.2014
Online Mitteilungen an das Inail
Das Inail hat bekannt gegeben, dass ab dem 15. Februar 2014 auch die Mitteilungen der Vertreter der Arbeitnehmer für die Sicherheit am Arbeitsplatz und die namentlichen Meldungen von Gesellschaftern und mitarbeitenden Familienmitgliedern nicht mehr mittels Fax, sondern ausschließlich online über die Internetseite des Inail vorgenommen werden können.
Nur im Falle von nachgewiesenen technischen Problemen, die die Eingabe dieser Informationen auf der Internetseite nicht zulassen, können die Mitteilungen auch mittels zertifizierter E-Mail an den zuständigen Inail-Sitz übermittelt werden. In diesem Fall muss die auf dem Bildschirm erscheinende Fehlermeldung der Mitteilung beigelegt werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.