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» 24.03.2014

Beiträge INPS für Hausangestellte für das Jahr 2014

Das INPS Rundschreiben Nr. 23/2014 legt die neuen Beiträge für Hausangestellte fest, welche ab dem 01/01/2014 gelten. Außerdem wurden die neuen Beträge für Verpflegung und Unterkunft mitgeteilt.
 
Für Arbeitsverhältnisse unter 24 Wochenstunden müssen folgende Beiträge einbezahlt werden: 
für Entlohnungen bis € 7,86 beträgt der Stundenbeitrag € 1,39;
für Entlohnungen von € 7,86 bis € 9,57  beträgt der Stundenbeitrag € 1,57;
für Entlohnungen über € 9,57 beträgt der Stundenbeitrag € 1,91.
 
Bei Arbeitsverhältnissen mit mehr als 24 Wochenstunden müssen Euro 1,01 € pro Arbeitsstunde einbezahlt werden.
 
Die Einzahlung der Beiträge für das 1. Trimesters 2014 muss innerhalb 10/04/2014 erfolgen.
 
Für weitere Informationen stehen wir zu Verfügung.
 
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