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» 24.03.2014

Gesetzesdekret „Jobs Act“ – Vereinfachung der Regelung von befristeten Arbeitsverhältnissen

Am 21/03/2014 ist das Gesetzdekret „Jobs Act“ in Kraft getreten, das die Regelung von befristeten Arbeitsverträgen vereinfacht.
Die Bestimmung sieht nämlich die Möglichkeit vor, befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Dauer bis zu 36 Monaten ohne Angabe einer Begründung abzuschließen. Es ist weiters möglich, diese befristeten Arbeitsverhältnisse bis zu 8 Mal im Rahmen diesen Gesamtzeitraums von 36 Monaten zu verlängern. Die einzige Einschränkung besteht darin, dass es sich bei der Tätigkeit immer um jene Tätigkeit handeln muss, für die der ursprüngliche Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
 
Die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse darf für jeden Arbeitgeber 20% der Gesamtanzahl an angestellten Mitarbeiter nicht überschreiben.
 
Um den Kleinbetrieben entgegen zu kommen, können Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
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