News
» 18.03.2014
Beitragsbegünstigung von monatlich 190 Euro für die Einstellung von entlassenen Mitarbeitern
Innerhalb 12.04.2014 können die Arbeitgeber beim Inps um eine Beitragsbegünstigung in der Höhe von monatlich Euro 190 ansuchen, wenn sie im Jahr 2013 Mitarbeiter angestellt haben, die in den vorhergehenden 12 Monaten aus einem objektiv gerechtfertigten Grund - wegen Reduzierung, Änderung oder Einstellung der Tätigkeiten und Arbeiten - entlassen wurden.
Die Beitragsbegünstigung steht sowohl für die Verlängerung und die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches im Jahr 2013 begonnen wurde, als auch für eine im Jahr 2013 vorgenommene Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, das bereits vor dem Jahr 2013 begonnen wurde und Mitarbeiter betrifft, die in die sogenannte "kleine" Mobilität eingetragen waren, zu.
Für den Erhalt der Begünstigung muss der Antrag "LICE" über die Internetseite des Inps eingereicht werden. Der Arbeitgeber gewährleistet Weiterbildungsmaßnahmen zugunsten des neuen Mitarbeiters. Die vom EU Verordnung vorgesehenen Beitragshöchstgrenzen (De minimis) müssen eingehalten werden.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.