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» 14.03.2014
Neue Bestätigung für die freiwillige Kündigung bei Mutter- oder Vaterschaft
Das Arbeitsinspektorat Bozen hat bekanntgegeben, dass bei der Bestätigung der freiwilligen Kündigung vonseiten einer Mutter oder eines Vaters während des Zeitraums des Kündigungsschutzes, aufgrund der neuen Vorgaben des Arbeitsministeriums zusätzliche Informationen zur Kündigung eingeholt werden müssen.
Sowohl die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses als auch die freiwillige Kündigung
- der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft als auch
- der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
muss beim zuständigen Arbeitsinspektorat ausdrücklich bestätigt werden.
Ab dem 01/03/2014 darf nur mehr die beiliegende Erklärung verwendet werden.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
Anlage: Formular
- der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft als auch
- der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
muss beim zuständigen Arbeitsinspektorat ausdrücklich bestätigt werden.
Ab dem 01/03/2014 darf nur mehr die beiliegende Erklärung verwendet werden.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
Anlage: Formular