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» 09.04.2014
Interne Bestätigung der Beitragszahlung vonseiten des INPS
Ab dem Monat April wird das INPS monatlich die regelmäßige Zahlung der Beiträge vonseiten der Betriebe kontrollieren. Wurden die Beiträge korrekt einbezahlt, gewährt das INPS eventuelle Beitragsreduzierungen für die folgenden vier Monate. Fällt das Ergebnis negativ aus, so wird der Betrieb mittels zertifizierter Email (PEC) aufgefordert, die Beiträge innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen. Anderenfalls verliert der Betrieb das Recht, für einen Monat die Beitragsreduzierung in Anspruch zu nehmen.
Seit März 2014 werden die Berichtigungsmeldungen neu verwaltet und zwar werden sie im "Cassetto previdenziale" auf der Internetseite des INPS veröffentlicht. Um die Rückstände aufarbeiten zu können, wurde vom INPS folgender Zeitplan erstellt:
- für die Berichtigungsmeldungen betreffend die Monate bis März 2013: Veröffentlichung am 15. Mai 2014;
- für die Berichtigungsmeldungen betreffend die Monate April - Juli 2013: Veröffentlichung am 16. Juni 2014;
- für die Berichtigungsmeldungen betreffend die Monate August 2013 - Mai 2014: Veröffentlichung am 15. September 2014;
ab dem Monat Juni 2014 werden die Berichtigungsmeldungen wieder wie gewohnt übermittelt, d. h. innerhalb von 60 Tagen, nach dem sie auf der Internetseite des INPS ersichtlich sind.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.