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» 09.04.2014
Mitteilung des periodischen Berichtes über die männliche und weibliche Beschäftigungssituation innerhalb 30. April 2014
Innerhalb 30. April 2014 haben die Betriebe mit mehr als 100 Angestellten die Pflicht, den in den Unternehmen aktiven Gewerkschaftsvertretungen und der Gleichstellungsrätin den periodischen Zweijahresbericht (2012 - 2013) über die männliche und weibliche Beschäftigungssituation zukommen zu lassen.
Der Bericht dient als Basis für die Analyse der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Arbeitswelt und gibt Auskunft über Differenzen in den Bereichen der Beförderungen, der Beschäftigungsebenen, der Vertragsarten, der Entlassungen, der effektiven Entlohnungen, der Anwendung der Lohnausgleichskasse, Pensionierungen usw. Bei der Ermittlung der Beschäftigungszahl (mehr als 100 Angestellte) müssen alle in den verschiedenen Betriebseinheiten angestellten Mitarbeiter berücksichtigt werden.
Jene Betriebe, die ihren Rechtssitz in Südtirol haben, müssen den Bericht an die Gleichstellungsrätin Frau Dr. Simone Wasserer, Abteilung Arbeit, Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, telematisch übermitteln.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Jene Betriebe, die ihren Rechtssitz in Südtirol haben, müssen den Bericht an die Gleichstellungsrätin Frau Dr. Simone Wasserer, Abteilung Arbeit, Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, telematisch übermitteln.
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