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» 09.04.2014

Reduzierung der INAIL-Prämien für das Jahr 2014

Das INAIL hat die Höhe der Reduzierung der Versicherungsprämien und der Beiträge für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mit 14,17 Prozent festgelegt.
Nach Verabschiedung des Ministerialdekretes und im zeitlichen Rahmen, die Prämienselbstberechnung für den Zeitraum 2013/2014 vorzunehmen, wird das INAIL die neuen Berechnungsgrundlagen mit den Informationen zur Prämienreduzierung und die Kriterien für deren Anwendung mitteilen.
 
Die Fälligkeit für die Beitragszahlung und die telematischen Übermittlung der Lohnsummen wurde auf den 16. Mai 2014 verschoben.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
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