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» 07.05.2014

Bonus 80 Euro auf den Lohnstreifen

Es wurde das Dekret veröffentlicht, das die Zahlung des Bonus von jährlich 640 Euro (80 Euro monatlich) für den Zeitraum Mai bis Dezember 2014 an jene Steuerpflichtigen mit einem Gesamteinkommen bis zu 24.000 Euro vorsieht.
Falls das Einkommen die 24.000 Euro überschreitet, reduziert sich das Guthaben bis zu einem Gesamteinkommen bis 26.000 Euro. Im Gesamteinkommen, welches für die Berechnung des Bonus herangezogen wird, wird das Einkommen der Immobilie und die dazugehörigen Teile nicht berücksichtigt, wennn diese als Hauptwohnung benützt wird.
 
Das Guthaben wird vom Steuersubstituten automatisch gewährt, der den Bonus ohne Antrag vonseiten des Begünstigten auszahlt. Der Bonus wird  dann zuerkannt, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres eine Lohnsteuer (unter Berücksichtigung der im zustehenden Steuerabsetzbeträge) bezahlen muss. Dies muss vom Steuersubstituten im Vorhinein abgeschätzt werden. Die Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuer bezahlen (Einkommen die 8.000 Euro nicht überschreiten), haben kein Anrecht auf den Bonus.
 
Der Arbeitgeber muss das Anrecht auf den Bonus monatlich überprüfen und einen zu Unrecht ausgezahlten Bonus wieder vom Arbeitnehmer einbehalten. Die Mitarbeiter, die kein Anrecht auf die Bonuszahlung haben, weil sie zum Beispiel wegen anderer Einkommen (die von anderen Steuersubstituten ausbezahlt werden) das Gesamteinkommen von 26.000 Euro überschreiten, müssen dies dem Steuersubstituten mitteilen, damit er das nicht zustehende Guthaben auf dem nächsten Lohnstreifen verrechnen kann. Wenn dem Arbeitnehmer ein Bonus ausbezahlt wurde, der im nicht oder auch nur zum Teil zusteht, kann diesen auch in der Steuererklärung zurückzahlen.
 
Die Begünstigung beträgt 640 Euro im Jahr und muss auf den effektiven Arbeitszeitraum im Jahr 2014 berechnet werden. Der Betrag von 640 Euro wird durch 365 Tage geteilt und aufgrund der monatlich zustehenden Tage für die Berechnung der Steuerabsetzbeträge multipliziert. Die Begünstigung für die Monate Jänner bis April 2014 wird als einmaliger Betrag bei der Berechnung des Steuerausgleichs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. zu Jahresende ausbezahlt.
 
Diese vom Rundschreiben der Steuereinhebungsstelle (Agenzia delle Entrate) vorgesehene Möglichkeit erlaubt eine korrekte Berechnung des Bonus im Verhältnis zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, auch wenn so dem Begünstigten auf dem Lohnstreifen der zustehende Bonus nicht in Höhe von 80 Euro monatlich ausgewiesen wird.
 
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
 
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