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» 07.05.2014
Ersatzbesteuerung 10% für das Jahr 2014
Es wurde das Dekret des Ministerpräsidenten veröffentlicht, das die Ersatzbesteuerung auf Prämien für Produktivitätssteigerungen und Verbesserungen in der Organisation für das Jahr 2014 verlängert.
Das Dekret sieht vor, dass im Jahr 2014 Beträge bis zu 3.000 Euro der Ersatzbesteuerung unterworfen werden können, während die Einkommenshöchstgrenze von 40.000 Euro für das Jahr 2013 bestätigt wurde.
Die Beträge sowie die in den kollektivvertraglichen Vereinbarungen vorgesehenen Voraussetzungen und Inhalte für die Anwendung der Ersatzbesteuerung bleiben jene des Vorjahres:
- Abschluss einer kollektivvertraglichen Vereinbarung auf Landes- bzw. Betriebsebene;
- das Festlegen von quantitativen Richtwerten für die Produktivität, Rentabilität, Effizienz, Innovation oder
- die Eingriffe in drei von den vier folgenden Bereichen: flexible Arbeitszeiten, Planung der Urlaubszeiten auf Betriebsebene, Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer, Regelung und Festlegung der Kriterien für die Ersetzbarkeit der Tätigkeiten und der Implementierung der Kompetenzen
- die Einhaltung der steuerrechtlichten Höchstgrenzen.
Die im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossenen Vereinbarungen zusammen mit einer Ersatzerklärung, dass die Vereinbarung den Vorgaben des Dekret des Ministerpräsidenten entspricht, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss beim Arbeitsamt hinterlegt werden.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.