News
» 31.05.2014
Regelung des Jahresurlaubes 2014
Wir möchten Sie an die wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers bezüglich der Urlaubsregelung erinnern:
- der Mitarbeiter hat das Recht und darüber hinaus die Pflicht, jedes Jahr zwei Wochen des in dem Jahr anreifenden Urlaubs in Anspruch zu nehmen, welcher auf die entsprechende rechtzeitige Anfrage des Arbeitnehmers hin möglichst in einem Stück genossen werden kann;
- die restlichen zwei Wochen Urlaub müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem er angereift ist, beansprucht werden (vorbehaltlich davon abweichender Vereinbarungen im Kollektivvertrag). Innerhalb des 30/06/2014 muss der Arbeitgeber den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, die im Laufe des Jahres 2012 angereiften und nicht genossenen Urlaube zu genießen.
Wir weisen darauf hin, dass die Nichtbeachtung dieser Regelung mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 100,00 bis Euro 600,00 pro Mitarbeiter und Zeitraum geahndet wird.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.