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» 21.06.2014

Kontrolle der Guthaben Mod. 730 über 4.000 Euro

Im Falle von Irpef-Guthaben aus dem Mod. 730/2014 über 4.000 Euro und gleichzeitiger Inanspruchnahme von Steuerabsetzbeträgen für zulasten lebende Familienmitglieder und/oder der Verrechnung von Guthaben aus der vorheriger Steuererklärung, werden diese nach den vom Stabilitätsgesetz vorgenommenen Kontrollen direkt von der Agentur für Steuereinnahmen und nicht wie üblicherweise vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Falls es die Auszahlung von Guthaben über 4.000 Euro betrifft, die sich nicht aus Steuerabsetzbeträgen für zulasten lebende Familienmitglieder und/oder Guthaben aus der vorherigen Steuererklärung ergeben, sondern zum Beispiel aus Kosten für Instandhaltung von Gebäuden, Darlehenszinsen für den Erwerb des Eigenheimes usw., dann werden diese Kontrollen vonseiten der Agentur für Steuereinnahmen nicht durchgeführt und die Guthaben werden wie gewohnt, vom Steuersubstitut nach Erhalt der Mod. 730-4 auf dem Lohnstreifen ausbezahlt.
 
In den meisten Fällen sollen die von der Agentur für Einnahmen kontrollierten Guthaben innerhalb Oktober, vor Ablauf der vom Stabilitätsgesetz vorgesehen Frist von sechs Monaten, ausbezahlt werden.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
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