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» 26.07.2014

Mod. F24: Einzahlung vom August innerhalb 20/08/2014

Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass auch für das Jahr 2014 sämtliche Zahlungen von Steuern und Sozialabgaben, welche zwischen dem 1. und 20. August fällig sind, ohne Berechnung eines Zuschlages innerhalb 20/08/2014 vorgenommen werden können.
Der Aufschub betrifft die Zahlung sämtlicher IRPEF-Einbehalte, der Vorsteuerabzüge, der INPS-, INPGI- und ENPALS-Beiträge sowie der INAIL-Prämien.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
 
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Studio Kaspar
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Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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