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» 26.07.2014
Mod. F24: Einzahlung vom August innerhalb 20/08/2014
Wir möchten unsere Kunden darauf hinweisen, dass auch für das Jahr 2014 sämtliche Zahlungen von Steuern und Sozialabgaben, welche zwischen dem 1. und 20. August fällig sind, ohne Berechnung eines Zuschlages innerhalb 20/08/2014 vorgenommen werden können.
Der Aufschub betrifft die Zahlung sämtlicher IRPEF-Einbehalte, der Vorsteuerabzüge, der INPS-, INPGI- und ENPALS-Beiträge sowie der INAIL-Prämien.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.