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» 10.09.2014
Beitrages für die Anstellung von Behinderten – Antrag innerhalb 30/09/2014
Privatbetriebe können beim Arbeitsamt - Arbeitsservice für die Anstellung von Personen mit einer Invalidität, bescheinigt durch die entsprechende Ärztekommission, von mindestens 46 % oder einer vom INAIL bescheinigten Invalidität von mindestens 34 % um einen Beitrag ansuchen. Der Beitrag wird auf die vom Betrieb entrichteten Sozialbeiträge berechnet.
Die Beiträge variieren in der Regel zwischen einem Minimum von 50 % und einem Maximum von 100 % der Sozialabgaben und werden für höchstens 8 Jahre vergeben. Unter besonderen Umständen kann der Beitrag bzw. die Dauer erhöht werden.
Das Fälligkeitsdatum für die Einreichung der Gesuche ist der 30. September 2014.
Das Antragsformular und ein Informationsblatt findet sich in der Anlage.
Zudem werden Beiträge für den Ankauf von technischen Hilfsgeräten (z. B. Anpassung eines Schreibtisches usw.) und für die Beseitigung von architektonischen Barrieren gewährt. Dazu stellen Betriebe, die eine Person mit Behinderung aufgenommen haben, einen Antrag an den Arbeitsservice beim Arbeitsamt.