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» 30.09.2014

IRAP-Reduzierung für Personalzunahme Provinz BZ - Erläuterungen

Mit dem Finanzgesetz der Provinz Bozen für das Jahr 2012 wurde beschlossen, dass ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2011 laufenden Steuerzeitraum folgt, bis zu der am 31. Dezember 2014 laufenden Steuerperiode, für die Steuerpflichtigen, welche eine dauerhafte Steigerung der Nettowertschöpfung um 5%, sowie des Personalstandes um 10% gegenüber dem Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre vorweisen können, der ordentliche IRAP-Steuersatz auf 2,50% vermindert wird.
Auf der Internetseite informiert die Provinz Bozen, dass in Bezug auf die Zunahme des Personals auf unbestimmte Zeit für die Berechnung des Durchschnittswertes des Personalstandes der letzten drei Jahre die Daten aus der IRAP Erklärung, Übersicht IS, Zeile IS2, Spalte 1 verwendet werden können.
 
Es handelt sich dabei um eine Kann-Bestimmung. Die Verwendung der in der Übersicht IS, Zeile IS2 Spalte 1 angeführten Daten ist allerdings nicht präzise. Dort wird die Anzahl der Mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag angegeben, ohne dass dabei die effektive Dauer der Arbeitsverhältnisse berücksichtigt und auch nicht unterschieden wird, ob es sich um einen Mitarbeiter mit einer besonderem Einstufung (Mitarbeiter mit Behinderung oder Lehrlinge) handelt.
 
http://www.provinz.bz.it/finanzen/abgaben/irap.asp
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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